Bauanträge öffentlich behandeln oder nicht?

23.05.2020

Grundsätzlich ist die öffentliche Beratung und Entscheidung über Anträge jedweder Art in Ausschüssen und der Gemeindevertretung sinnvoll und erhöht die Transparenz der politischen Entscheidung für den interessierten Bürger.

Ob der Bürger dies auch so aufnimmt und respektiert, steht auf einem anderen Blatt und bleibt abzuwarten.

Wir verweisen hier auf das Arbeitsheft 24 des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages (SHGT) aus dem Jahr 2018 unter 7.2.12.
„Die Sitzungen der Gemeindevertretung sind nach § 35 Gemeindeordnung (GO) grundsätzlich öffentlich. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen einzelner es erfordern. Bei den Gründen des öffentlichen Wohls müssen sowohl die Interessen und Belange des Einzelfalls als auch die bestehenden übergeordneten Interessen und Belange der Allgemeinheit berücksichtigt und gegeneinander abgewogen werden. Wegen der völlig verschiedenartigen örtlichen Gegebenheiten im Einzelfall kann ein allgemein gültiger Maßstab für die Gründe des öffentlichen Wohls nicht gefunden werden.
Grundsätzlich muss davon ausgegangen werden, dass aus Gründen des öffentlichen Wohls nichtöffentlich zu beraten ist, wenn das Interesse der Allgemeinheit an einen Ausschluss der Öffentlichkeit bzw. die Folgen für die Allgemeinheit stärker zu bewerten sind, als das reine Bedürfnis der Öffentlichkeit an Informationen.
Berechtigte Interessen einzelner Personen liegen vor, wenn es um persönliche Rechte und Daten geht. Das wäre z.B. der Fall, wenn es um Arbeitsverhältnisse, Einkommensverhältnisse, steuerliche Inhalte oder Baugenehmigungen geht.“

Grundsätzlich gibt es seitens der CDU Bordesholm keine Einwände gegen die Behandlung von Bauanträgen in öffentlichen Sitzungen, soweit das berechtigte Interesse der Bauherren/Baufrauen an seinen/ihren geschützten Daten in jeder Hinsicht und ohne jede Einschränkung gewahrt bleibt.
Nach unserem Wissen ist über den Datenschutz an dieser Stelle noch nicht abschließend entschieden worden.

Die CDU Bordesholm glaubt, dass ein solches Vorgehen die Verwaltung vor besondere Herausforderungen stellt.
Nimmt unsere Verwaltung diese Herausforderung an?

Neben den gesetzlichen Regelungen spielen weitere Faktoren eine Rolle.
Es darf nicht passieren, dass die öffentliche Debatte von Bauanträgen oder Bauvoranfragen in eine endlose Neiddebatte verkommt.
Oder gar im schlimmsten Fall keine Bauanträge mehr gestellt werden.

Hinzu kommt, dass der gestalterische Spielraum bei Bauvorhaben auf Gemeindeebene auf den Bebauungsplan beschränkt ist und dieser wird ohnehin öffentlich verhandelt.

Die Prüfung der Voraussetzungen zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß der „30er“ Baugesetzbuch-Paragraphen hat überhaupt keine Gestaltungskomponente!

Die CDU Fraktion möchte gern eine rechtssichere Verfahrensweise seitens der Verwaltung sehen, bevor sie entscheidet.

 

Wie sehen es die Bordesholmerinnen und Bordesholmer? Gern kommen wir mit Ihnen ins Gespräch. Nutzen Sie dazu unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns ein E-Mail an: info [at] cdu-bordesholm.com